Belegenheit einer Sache

Belegenheit einer Sache
Belegenheit einer Sache,
 
Zugehörigkeit einer (meist) unbeweglicher Sache zu einem Verwaltungs- oder Gerichtsbezirk. Die Belegenheit einer Sache ist von Bedeutung besonders im Zivilprozess zur Bestimmung des Gerichtsstandes (z. B. § 24 ZPO).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Auslandsberührung — Auslandsberührung, auch Auslandsbeziehung bzw. Auslandsbezug, bezeichnet die grundlegende Voraussetzung eines vor Gericht zu beurteilenden Sachverhaltes für die Anwendung des Internationalen Privatrechts (IPR) und des Internationalen… …   Deutsch Wikipedia

  • Beliegen — † Beliegen, verb. irreg. (S. Liegen,) welches in doppelter Gattung üblich, in beyden aber nur von niedrigem Gebrauche ist. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, für das einfache liegen. Er mußte auf dem Wege beliegen bleiben, liegen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Internationale Zuständigkeit (Deutschland) — Durch die deutsche internationale Zuständigkeit wird bestimmt, ob ein deutsches Gericht zur Entscheidung eines Rechtsstreites befugt ist. Die internationale Zuständigkeit wird nicht durch eine einheitliche internationale Zuständigkeitordnung… …   Deutsch Wikipedia

  • Trust (Recht) — Ein Trust ist im juristischen Sinn eine von einer Person unter Lebenden[1] oder für den Todesfall[2] geschaffenen Rechtsbeziehung,[3] wenn Vermögen zugunsten eines Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck abgesondert und der gebundenen… …   Deutsch Wikipedia

  • Schutzlandprinzip — Das Schutzlandprinzip ist ein Grundsatz im Internationalen Privatrecht, wonach für Fragen des geistigen Eigentums das Recht desjenigen Staates anzuwenden ist, für dessen Gebiet der Schutz beansprucht wird. Das Recht des Schutzlandes entscheidet,… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”